Antrag auf Erteilung eines Bewohner-Parkausweises gemäß § 46 Absatz 1 Nummer 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Bewohner städtischer Quartiere, deren Parkraum wegen erheblichem Parkraummangel bewirtschaftet wird (erkennbar an besonderen Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen) können sich auf Antrag sog. Bewohnerparkausweise ausstellen lassen.