Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen
Das Aufstellen oder das Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen bedarf der Genehmigung der Friedhofsverwaltung.
Über dieses Formular können Sie diese Genehmigung beantragen.
Die Vorgaben hierzu finden Sie in der aktuellen Friedhofssatzung des Marktes Oberelsbach. Diese finden Sie auf unserer Internetseite unter der Rubrik: Rathaus & Bürger / Rathaus / Satzungen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Grundriss-, Front- und Seitenansicht mit Ornament-/Symbolanordnung (Maßstab 1:10)
- Kopie Auftragsbestätigung der beauftragten Fachfirma
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die Höhe der anfallenden Gebühren richtet sich nach der Friedhofsgebührensatzung des Marktes Oberelsbach.
Diese finden Sie auf unserer Internetseite unter der Rubrik: Rathaus & Bürger / Rathaus / Satzungen.
Weitere Hinweise:
- Grabmale und die sonstigen Grabeinrichtungen sind in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand zu erhalten. Für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Verpflichtung entstehen, übernimmt der/die Grabnutzungsberechtigte die Verantwortung.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich