Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen

Das Aufstellen oder das Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen bedarf der Genehmigung der Friedhofsverwaltung.

Über dieses Formular können Sie diese Genehmigung beantragen.

Die Vorgaben hierzu finden Sie in der aktuellen Friedhofssatzung des Marktes Oberelsbach. Diese finden Sie auf unserer Internetseite unter der Rubrik: Rathaus & Bürger / Rathaus / Satzungen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Grundriss-, Front- und Seitenansicht mit Ornament-/Symbolanordnung (Maßstab 1:10)
  • Kopie Auftragsbestätigung der beauftragten Fachfirma

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Die Höhe der anfallenden Gebühren richtet sich nach der Friedhofsgebührensatzung des Marktes Oberelsbach. 

    Diese finden Sie auf unserer Internetseite unter der Rubrik: Rathaus & Bürger / Rathaus / Satzungen.

Weitere Hinweise:

  • Grabmale und die sonstigen Grabeinrichtungen sind in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand zu erhalten. Für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Verpflichtung entstehen, übernimmt der/die Grabnutzungsberechtigte die Verantwortung.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich