Anmeldung zur Eheschließung

Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Eheschließung anmelden.

Bitte vereinbaren Sie vor der Anmeldung zur Eheschließung einen Termin zur Erstberatung im Standesamt.

Insbesondere ist vorab zu klären, ob weitere Nachweisdokumente notwendig sind, falls eine*r der Eheschließenden:

  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
  • nicht im Bundesgebiet geboren wurde oder adoptiert wurde,
  • vorherige Ehen/Lebenspartnerschaften im Ausland geschlossen hatte oder Ehen/Lebenspartnerschaften im Ausland geschieden wurden,
  • gemeinsame Kinder im Ausland geboren wurden.

Kontakt:
Stadt Obernburg a.Main
Römerstraße 62-64
63785 Obernburg
Internet: http://www.obernburg.de

Martin Roos
Standesbeamter
Telefon: 06022 6191 51
Telefax: 06022 6191 59
E-Mail: standesamt@obernburg.de

Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Termin erfolgen. Die Anmeldung ist sechs Monate gültig.

Kosten:

Aufnahme der Anmeldung der Eheschließung, Prüfung der Ehevoraussetzungen nach „deutschem Recht“, Durchführung der Trauung im Sitzungssaal des Rathauses, 55,00 €. Bei Auslandsbeteiligung pro ausländischen Verlobten 30,00 € zusätzlich.
1 Eheurkunde 12,00 €.
Stammbuch nach Wunsch zwischen 18,00 € und 30,00 €.


Zusätzlich bietet das Standesamt Obernburg folgende Pakete an:
Eheschließungen innerhalb der Dienstzeiten (Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 12 Uhr, Montag bis Mittwoch, 14 bis 17 Uhr, Donnerstag 14 Uhr bis 18 Uhr, Freitag, 8.30 Uhr bis 12 Uhr)
1. Im Dienstgebäude (Rathaus-Sitzungssaal) = keine zusätzlichen Gebühren
2. Außerhalb des Dienstgebäudes (Kochsmühle und Altes Rathaus Eisenbach) = 30,00 € Verwaltungsaufwand

Eheschließungen außerhalb der Dienstzeiten
1. Im Dienstgebäude (Rathaus-Sitzungssaal) = 120,00 € Verwaltungsaufwand
2. Außerhalb des Dienstgebäudes (Kochsmühle und Altes Rathaus Eisenbach) = 150,00 € (= 120,00 € Verwaltungsaufwand + 30,00 € darüberhinausgehender Aufwand)

Weitere benötigte Unterlagen sowie Kosten entstehen, wenn einer der Verlobten bereits verheiratet war, oder wenn er ausländischer Staatsbürger ist. Hierfür ist eine vorherige persönliche Vorsprache beim Standesamt unbedingt erforderlich.
Bitte vereinbaren Sie sowohl für die Anmeldung der Eheschließung, als auch für die Beratung bei Auslandsbeteiligung mit uns einen Termin (Kontaktdaten s. oben).

Hinweis:
Für die Vorreservierung eines Trautermins wird lt. Kostengesetz, lfd. Nr. 2.II.8/ vorab eine Gebühr in Höhe von 50,00 € in Rechnung gestellt. Bei Abrechnung der Eheschließung werden 25,00 € wieder gutgeschrieben.


Samstagstrauungen

Aus organisatorischen Gründen weisen wir daraufhin, dass Trauungen in der Kochsmühle nur an den veröffentlichten Trausamstagen, freitags 11:00 Uhr und während der Ferienzeiten stattfinden. Alle Trauungen außerhalb dieser Termine finden im Sitzungssaal des Rathauses statt.

Trausamstage 2024

27.04.2024
22.06.2024
20.07.2024
03.08.2024
14.09.2024
12.10.2024
07.12.2024

Trausamstage 2025

15.02.2025
26.04.2025
24.05.2025
21.06.2025
19.07.2025
02.08.2025
13.09.2025
11.10.2025
06.12.2025


Jeweils um 10:00Uhr, 12:00 Uhr, 14:00 Uhr, 16:00 Uhr!

Für Terminvergaben und weitere Auskünfte steht Ihnen unser Standesbeamter gerne zur Verfügung:
Herr Roos (Standesbeamter), Tel.: 06022/6191-51, martin.roos@obernburg.de

Eine telefonische Terminreservierung ist nicht möglich. Bitte fragen Sie Ihren Wunschtermin schriftlich oder per E-Mail an! In Ihrer Anfrage sind folgende Angaben zu machen: Beteiligte Personen, Wohnort, Staatsangehörigkeit, Familienstand.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Eheschließung erst dann erfolgt, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei der Terminreservierung handelt es sich nur um die Bereitstellung eines Trausaales zum gewünschten Termin! Sie ist keine Zusage für die Eheschließung!

Bitte beachten Sie, dass eine Reservierungsgebühr in Höhe von 50,00 € von uns erhoben wird, hiervon werden bei Abrechnung der Eheschließung 25,00 € wieder zurück erstattet.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

Folgende Dokumente sind stets einzureichen:

  • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses (bei ausländischen Eheschließenden kann dies eine durch eine deutsche Auslandsvertretung oder durch einen Notar beglaubigte Kopie sein).
  • Abschrift aus dem Geburtenregister: Nicht zu verwechseln mit einer Geburtsurkunde! Nicht älter als 6 Monate - Kosten: je 12,00 €
  • Erweiterte Meldebescheinigung: Ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich bei der Einwohnermeldestelle des Hauptwohnsitzes. Eine Anmeldebestätigung genügt nicht! Nicht älter als 6 Monate - Kosten: je 5,00 €
  • Im Falle einer Einbürgerung: Einbürgerungsurkunde (ggf. zusätzlich Namensänderungsurkunden, alte Nationalpässe).

Folgende Dokumente sind bei vorherigen Ehen einzureichen:

  • beglaubigte Abschrift bzw. Ausdruck aus dem Eheregister: Mit Vermerk über Auflösung der letzten Ehe, nicht älter als 6 Monate.
  • Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des früheren Ehegatten.
  • Angaben zu allen vorhergehenden Ehen: Dokument mit Vor-, Familien- und ggf. Geburtsname vorhergehende*r Partner*innen, Ort und Datum der Ehe(n) und der Auflösung(en) bzw. Sterbeort und -tag.
  • Ergänzende Dokumente zu allen vorgehenden Ehen: Wir empfehlen, vorhandene Dokumente einzureichen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen (beispielsweise Familienstammbücher, Heiratsurkunden, Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden, Scheidungsurteile).

Folgende Dokumente sind bei vorherigen Lebenspartnerschaften einzureichen:

  • beglaubigte Abschrift bzw. Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister: Mit Vermerk über Auflösung der Lebenspartnerschaften, nicht älter als 6 Monate.
  • rechtskräftige Aufhebungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des/der früheren Lebenspartners/Lebenspartnerin.
  • Angaben zu allen vorhergehenden Lebenspartnerschaften: Dokument mit Vor-, Familien- und ggf. Geburtsname vorhergehende*r Partner*innen, Ort und Datum der Lebenspartnerschaft(en) und der Auflösung(en) bzw. Sterbeort und -tag.
  • Ergänzende Dokumente zu allen vorgehenden Lebenspartnerschaften: Wir empfehlen, vorhandene Dokumente einzureichen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen (beispielsweise Familienstammbücher, Lebenspartnerschaftsurkunden und Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden, Aufhebungsurteile).

Folgende Dokumente sind zu gemeinsamen Kindern einzureichen:

  • Geburtsurkunde(n) gemeinsamer Kinder: Neu ausgestellte Urkunde(n), erhältlich beim Geburtsstandesamt, mit Angabe beider Elternteile.

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich