Anzeige einer öffentlichen Vergnügung gem. Art. 19 LStVG
Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde gem. Art. 19 Abs. 1 LStVG unter Angabe der Art, des Orts und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen, soweit die Veranstaltung erlaubnispflichtig ist.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die Gebühren für die Anzeige betragen 5,00 Euro
Weitere Hinweise:
- Alle Veranstaltungsmeldungen werden vor der Veröffentlichung geprüft.
- Dieses Formular dient nur zur Veröffentlichung im Kalender und ersetzt nicht die Anmeldung beim Meldeamt.
Um die Veranstaltung durchführen zu können, ist eine seperate Anmeldung beim Meldeamt nötig.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich