Bürgerantrag

Mithilfe eines Bürgerantrags (gem. Art. 18 b Bayerische Gemeindeordnung - GO) können Bürgerinnen und Bürger den Gemeinderat bzw. Bürgermeister verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit zu befassen.

Über dieses Formular können Sie einen Bürgerantrag stellen, um bürgernahe Anliegen und gemeindliche Angelegenheiten einzubringen. Der Antrag darf keine Angelegenheit zum Gegenstand haben, für die innerhalb eines Jahres vor Antragseinreichung bereits ein Bürgerantrag gestellt worden ist.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Eingescannte Unterschriftenlisten

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Hinweise zu Unterschriftenlisten:

  • Auf den eingescannten Listen müssen der vollständige Name, die Anschrift und die eigenhändige Unterschrift der Teilnehmer ersichtlich sein.

Unterschriftsberechtigt sind alle Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger

  • mit deutscher Staatsbürgerschaft,
  • mit vollendetem 18. Lebensjahr,
  • die nicht durch straf- oder zivilgerichtliche Entscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  • die seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde (bzw. dem Landkreis) ortsansässig sind.

Notwendiges Quorum:

  • Der Bürgerantrag muss von mindestens 1 % der Gemeindeeinwohner unterschrieben sein.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

Es werden keine Gebühren erhoben.

Bearbeitungsdauer/Fristen:

Über die Zulässigkeit des Bürgerantrags muss das für die Behandlung der Angelegenheit zuständige Gemeindeorgan innerhalb eines Monats seit der Einreichung des Bürgerantrags entscheiden.

Ist die Zulässigkeit des Bürgerantrags festgestellt, muss er vom zuständigen Gemeindeorgan innerhalb von drei Monaten behandelt werden.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich