Gaststättenbetrieb, vorübergehend (§ 12 Abs. 1 GastG) - Antrag auf Gestattung

Wenn Sie ein Gaststättengewerbe mit Ausschank alkoholischer Getränke betreiben wollen, bedürfen Sie einer Gaststättenerlaubnis. Handelt es sich bei der gastronomischen Tätigkeit um eine nur zeitlich befristete Bewirtung anlässlich einer Veranstaltung (besonderer Anlass, wie z. B. Vereinsfest) kann der Betrieb des Gaststättengewerbes von der Gemeinde unter erleichterten Voraussetzungen genehmigt werden (§ 12 Abs. 1 Gaststättengesetz - GastG).

Über dieses Formular beantragen Sie die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG).

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Ab € 30,00 pro Tag, abhängig von den notwendigen Prüfungen bzw. der Größe des Festes.

Weitere Hinweise

  • Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen erforderlich sein (z. B. Sicherheitskonzept, Preisliste, Getränkekarte).
  • Weitere Hinweise für den Betrieb eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) erfragen Sie bitte direkt bei den zuständigen Mitarbeitern.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich