Reisegewerbe - Antrag auf Erlaubnis zum gelegentlichen Feilbieten von Waren zu Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass

Wenn Sie zu einem besonderen Anlass, etwa zu einem öffentlichen Fest, einer Messe oder einem Markt, Waren zum Sofortverkauf anbieten möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis von der zuständigen Stelle. Es ist keine Reisegewerbekarte erforderlich.

Mit diesem Onlineformular können Sie die Erlaubnis zum gelegentlichen Feilbieten von Waren ohne Reisegewerbekarte in der Gemeinde Parkstetten bei Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder besonderem Anlass gemäß § 55a Abs. 1 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO) beantragen.

Wann Sie keine gewerberechtliche Erlaubnis brauchen:

  • Sie haben Ihren Wohnsitz oder Ihre gewerbliche Niederlassung in der Gemeinde Parkstetten.
  • Sie vertreiben selbstgewonnene Produkte der Land- und Forstwirtschaft, des Gemüse-, Obst- und Gartenbaus, der Geflügelzucht und Imkerei sowie der Jagd und Fischerei.
  • Sie verkaufen Milch und gegebenenfalls zusätzliche Milcherzeugnisse (z. B. Joghurt, Kefir, Butter, Käse) und verfügen über eine Erlaubnis nach dem Milch- und Margerinegesetz.
  • Sie verkaufen Lebensmittel oder andere Waren des täglichen Bedarfs aus einem Verkaufswagen oder einem Verkaufsstand heraus ("mobiler Laden") und tun dies außerhalb festgesetzter Märkte (z. B. Wochenmärkte) in regelmäßigen, kürzeren Zeitabständen immer an derselben Stelle.
  • Sie Verkaufen Druckwaren auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten. Zum Begriff der Druckware gehören nach dem Pressegesetz Schriften, besprochene Tonträger (z. B. Kassetten und sonstige Datenträger), bildliche Darstellungen mit und ohne Schrift, Bildträger (Videokassetten und sonstige Datenträger) und Musikalien (Druckerzeugnisse mit Noten) mit Text und Erläuterungen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

• Es werden keine Dokumente benötigt.

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

• 20,00 € bis 100,00 € abhängig vom Verwaltungsaufwand und Umfang der gewerblichen Tätigkeit.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich