Parkplatzabsperrung
Mit diesem Online-Antrag kann ein vorübergehendes Haltverbot beantragen werden – z.B. in Falle eines Umzugs, einer Baustellenbelieferung oder für Film- und Fernsehaufnahmen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- bemaßte Lageskizze zur besseren Verdeutlichung der geplanten Sperrung (optional)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
Betrag gestaffelt nach Dauer der Sperrung:
- Bis zu 2 Tagen: € 40,00
- Bis zu 1 Woche: € 50,00
- Bis zu 1 Monat: € 80,00
- Jeder weitere angefangene Monat: Kann erfragt werden (Kosten gem. der Gebührentabelle der örtlichen Straßenverkehrsbehörde gültig seit 01.04.2021)
Die Zahlung kann nach einer ersten Antragsprüfung per Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat erfolgen.
Weitere Hinweise:
Der Antragsteller ist grundsätzlich selbst für Beschaffung, Aufstellung, Unterhalt und Wiederentfernen der Haltverbotszeichen zuständig. Sollte der Antragsteller nicht selbst über die geeignete mobile Beschilderung verfügen, ist dies bei der Antragstellung klar und deutlich heraus zu stellen. Dann ist es ausnahmsweise möglich, dass die Beschilderung durch den Bauhof der Gemeinde erfolgt. Es wird um Beachtung gebeten, dass ein absolutes Haltverbot bzw. die Beschilderung mindestens drei Tage vor der Maßnahme (Sonn- und Feiertage zählen hierbei mit dazu), aufgestellt sein muss.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich