Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle

Wenn durch eine Baustelle der Verkehrsfluss beeinträchtigt wird und verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlich werden, ist die Anordnung dieser verkehrsregelnden Maßnahmen bei Ihrer Stadtverwaltung durch ein von Ihnen beauftragtes (Bau-)Unternehmen zu beantragen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Regel- und/oder Verkehrszeichenplan
  • Teilnahmebescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung gemäss RSA/ZVT-SA97 nach MVAS 99

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Ab € 40,00, abhängig von der notwendigen Dauer der Maßnahme und ggf. entsprechende Zuschläge für Mehraufwendungen.
  • Die Zahlung ist nach der erteilten Anordnung fällig und kann per Überweisung erfolgen.

Weitere Hinweise:

Der Antrag ist mindestens 14 Arbeitstage (AT) vor der geplanten Maßnahme zu beantragen. Darunter wird ein Zuschlag von derzeit € 50,00 in Rechnung gestellt. Die Aufwendungen für den Vollzug der Anordnung (Aufstellung, Unterhalt und Abbau der Verkehrseinrichtungen) sind grundsätzlich durch das (Bau-)Unternehmen zu tragen. Mit der Anordnung wird die Verkehrssicherungspflicht auf das (Bau-)Unternehmen übertragen.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich