Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle
Wenn durch eine Baustelle der Verkehrsfluss beeinträchtigt wird und verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlich werden, ist die Anordnung dieser verkehrsregelnden Maßnahmen bei Ihrer Stadtverwaltung durch ein von Ihnen beauftragtes (Bau-)Unternehmen zu beantragen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Regel- und/oder Verkehrszeichenplan
- Teilnahmebescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung gemäss RSA/ZVT-SA97 nach MVAS 99
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Ab € 40,00, abhängig von der notwendigen Dauer der Maßnahme und ggf. entsprechende Zuschläge für Mehraufwendungen.
- Die Zahlung ist nach der erteilten Anordnung fällig und kann per Überweisung erfolgen.
Weitere Hinweise:
Der Antrag ist mindestens 14 Arbeitstage (AT) vor der geplanten Maßnahme zu beantragen. Darunter wird ein Zuschlag von derzeit € 50,00 in Rechnung gestellt. Die Aufwendungen für den Vollzug der Anordnung (Aufstellung, Unterhalt und Abbau der Verkehrseinrichtungen) sind grundsätzlich durch das (Bau-)Unternehmen zu tragen. Mit der Anordnung wird die Verkehrssicherungspflicht auf das (Bau-)Unternehmen übertragen.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich