Beantragung auf Genehmigung eines „Gartenwasserzählers“
Besteht bei Ihnen aufgrund einer umfangreichen Gartenbewässerung (Die Befüllung eines Swimmingpools fällt nicht darunter.) Frischwasserverbrauch, so können Sie die Abwassermengen durch den Einbau eines geeichten Unterzählers ermäßigend geltend machen.
Der Kauf des Wasserzählers sowie der Einbau erfolgt auf Ihre eigenen Kosten. Die Verplombung Ihres Wasserzählers erfolgt durch den Wasserwart der Gemeinde Poppenricht. Nach Eingang Ihres Antrages wird ein Verplombungstermin mit Ihnen vereinbart.
Nur verplombte Gartenwasserzähler werden berücksichtigt.
Die Genehmigung gilt für 6 Jahre und muss anschließend erneuert werden. Sie werden nicht von uns darauf hingewiesen, dass Ihre Genehmigung ausläuft.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Kostenlos
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich