Gastschulantrag
Über dieses Formular beantragen Sie den Gastschulbesuch Ihres Kindes.
Die Schulpflicht ist grundsätzlich an der örtlichen Grundschule (Sprengelschule) zu erfüllen. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann bei Grundschulen aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grundschule mit einem anderen Sprengel gestattet werden.
Die Kommune kann ein Gastschulverhältnis nur aus zwingenden persönlichen Gründen gestatten. Eine ausführliche Begründung unter Beigabe von Nachweisen ist deshalb erforderlich.
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Weitere Hinweise:
- Die Entscheidung trifft die Gemeinde, in der die Schüler ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, im Einvernehmen mit dem aufnehmenden Schulaufwandsträger nach Anhörung der betroffenen Schulen. Mit der Genehmigung des Gastschulbesuchs entfällt der Beförderungsanspruch. Diese Kosten sind dann vom Erziehungsberechtigten zu übernehmen.
- Der Bescheid ergeht kostenfrei.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich