Anmeldung Musikschule

Über dieses Formular melden Sie Ihr Kind zur Teilnahme an Kursen an der öffentlichen Musikschule an.

Zur Auswahl stehen folgende Kursformen:

  • Musikalische Früherziehung
  • Instrumentalunterricht

Es besteht die Möglichkeit des Einzelunterrichts oder der Teilnahme am Gruppenunterricht mit anderen Kindern.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Es werden keine Dokumente benötigt.

Weitere Hinweise:

  • Die Kursgebühren sind üblicherweise monatlich zu entrichten. Zur Vereinfachung der Zahlung wird die Nutzung eines widerruflichen Lastschrifteinzugs empfohlen.

Musikschulgebühren und Unterrichtsbedingungen:

1. Die Unterrichtsgebühr beträgt zur Zeit (Stand 01.09.2023) jährlich:


a) Musikalische Früherziehung EUR 360,00 (Gruppenunterricht, 60 Min./ Wo. Monatsrate 30,00 €)


b) Instrumentalunterricht Einzel EUR 828,00 (Einzelunterricht, 30 Min./ Wo., Monatsrate 69,00 €)


c) Instrumentalunterricht Kleingruppe EUR 684,00 (Gruppenunterricht 2 o.3 Schüler, 45 Min./Wo. Monatsrate 57,00 €)


e) Instrumentalunterricht Einzel verlängert EUR 1.278,00 (Einzelunterricht, 45 Min./ Wo. Monatsrate 106,50 €)


f) Blockflöte EUR 372,00 (Gruppenunterricht 3 o. 4 Schüler, 30 Min./Wo. Monatsrate 31,00 €)


Die vorgenannte Jahresgebühr wird in 12 gleichen Raten abgebucht.

2. In den Schulferien ist unterrichtsfrei.

3. Entfällt der Unterricht aus Gründen, die die Lehrkraft zu verantworten hat, wird der Unterricht nachgeholt. Bei höherer Gewalt oder Gründen, die die Lehrkraft nicht zu verantworten hat, besteht kein Anspruch auf Nachholung. Entfallen wegen Arbeitsunfähigkeit der Lehrkraft in einem Schuljahr mehr als drei Unterrichtseinheiten, so wird die Unterrichtsgebühr auf Antrag für jede weitere Unterrichtseinheit um 1/38 der Jahresgebühr reduziert. Die Reduzierung entfällt, wenn der Unterricht nachgeholt wird.

4. Bei Fernbleiben vom Unterricht hat sich der/die Schüler/in rechtzeitig bei der Lehrkraft zu entschuldigen. Der Unterricht wird nicht nachgeholt. Hat der/die Schüler/in rechtzeitig das Fernbleiben vom Unterricht wegen längerfristiger Erkrankung entschuldigt, so reduziert sich die Gebühr ab der vierten Schulwoche der ununterbrochenen Erkrankung um 1/38 der Jahresgebühr. 

5. Die Eltern erklären sich bereit, den/die Schüler/in zum Unterricht zu bringen. 

6. Eine Kündigung des Unterrichts ist mit einer Frist von 3 Monaten zum 31. August möglich. Für Neuanfänger besteht eine Probezeit von 1 Monat bei der Früherziehung und beim Blockflöten-Unterricht und von 3 Monaten bei der Instrumentalausbildung. In der Probezeit kann beidseitig zum Monatsende gekündigt werden. Es fällt nur die anteilige Jahresgebühr an.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich