Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)

Über dieses Formular beantragen Sie die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG).

Beschreibung und Voraussetzung

Eine solche Gestattung nach § 12 GastG wird benötigt, wenn im Rahmen eines besonderen Anlasses vorübergehend ein Alkoholausschank stattfinden soll (z.B. Vereins-, Stadt-, Musikfest etc.).
Voraussetzung ist, dass es sich um eine nur zeitlich befristete Bewirtung anlässlich einer Veranstaltung handelt.
Eine Gestattung ist auch dann erforderlich, wenn der Antragsteller Inhaber einer Reisegewerbekarte ist.

Die gaststättenrechtliche Gestattung ist raumbezogen und kann daher nur für eine örtlich bestimmte Stelle erteilt werden

Fristen

Der Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtlichen Gestattung anlässlich einer Veranstaltung ist rechtzeitig (mindestens 2 Wochen vorher) schriftlich bei der Gemeinde zu stellen.

Kosten

Ab € 30,00  abhängig von den notwendigen Prüfungen

Weitere Hinweise

Bei einer Anzeige immer 2 Verantwortliche mit Handynummer angeben !

Weitere Hinweise für den Betrieb eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) finden Sie hier.

Login mit BayernID

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Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
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  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

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Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
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  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich