Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)
Über dieses Formular beantragen Sie die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG).
Beschreibung und Voraussetzung
Eine solche Gestattung nach § 12 GastG wird benötigt, wenn im Rahmen eines besonderen Anlasses vorübergehend ein Alkoholausschank stattfinden soll (z.B. Vereins-, Stadt-, Musikfest etc.).
Voraussetzung ist, dass es sich um eine nur zeitlich befristete Bewirtung anlässlich einer Veranstaltung handelt.
Eine Gestattung ist auch dann erforderlich, wenn der Antragsteller Inhaber einer Reisegewerbekarte ist.
Die gaststättenrechtliche Gestattung ist raumbezogen und kann daher nur für eine örtlich bestimmte Stelle erteilt werden
Fristen
Der Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtlichen Gestattung anlässlich einer Veranstaltung ist rechtzeitig (mindestens 2 Wochen vorher) schriftlich bei der Gemeinde zu stellen.
Kosten
Ab € 30,00 abhängig von den notwendigen Prüfungen
Weitere Hinweise
Bei einer Anzeige immer 2 Verantwortliche mit Handynummer angeben !
Weitere Hinweise für den Betrieb eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) finden Sie hier.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich