Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle

Wenn durch eine Baustelle der Verkehrsfluss beeinträchtigt wird und verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlich werden, ist die Anordnung dieser verkehrsregelnden Maßnahmen bei Ihrer Gemeindeverwaltung zu beantragen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Regel- oder Verkehrszeichenplan
  • Sondernutzungserlaubnis der Straßenbaulast (falls erforderlich)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Zwischen € 10,20 und € 767,00, abhängig von der notwendigen Anordnung zur Beschilderung.
  • Die Zahlung kann nach einer ersten Sichtung per Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat erfolgen.

Weitere Hinweise:

  • Reichen Sie Anträge mindestens 7 Arbeitstage vor Beginn der Maßnahme ein, bei längerfristigen Sperrungen (über 2 Wochen) mindestens 10 Arbeitstage vorher.
  • Anordnungen und Auflagen sind zwingend einzuhalten. Ohne eine verkehrsrechtliche Anordnung begonnene Arbeiten können polizeilich eingestellt und als Ordnungswidrigkeit geahndet werden!
  • Der Antragsteller kann bei tatsächlicher oder rechtlicher Änderung der Maßnahmen sowie bei Nichtinanspruchnahme bzw. Widerruf der verkehrsrechtlichen Anordnung keinen Ersatzanspruch geltend machen.
  • Alle Schäden, Unfälle und Schadenersatzansprüche Dritter, die sich bei Inanspruchnahme der verkehrsrechtlichen Anordnung ergeben können, gehen zu Lasten des Antragsteller/Bauleiters.
  • Der Antragsteller erklärt, dass er über die notwendigen Kenntnisse der Arbeitsstellenabsicherung entsprechend der RSA verfügt.
  • Änderungen, Verlängerungen sowie Nichteinhaltungen von verkehrsrechtlichen Anordnungen sind zwingend und frühzeitig zu melden. Ein Neuantrag mit Verkehrszeichenplan ist zu stellen.
  • Die Kosten der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die durch die verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich werden, sind durch das (Bau-)Unternehmen zu tragen.
  • Ebenso ist die Beschilderung durch das (Bau-)Unternehmen zu stellen.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

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Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich