Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle
Wenn durch eine Baustelle der Verkehrsfluss beeinträchtigt wird und verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlich werden, ist die Anordnung dieser verkehrsregelnden Maßnahmen bei Ihrer Gemeindeverwaltung zu beantragen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Regel- oder Verkehrszeichenplan
- Sondernutzungserlaubnis der Straßenbaulast (falls erforderlich)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Zwischen € 10,20 und € 767,00, abhängig von der notwendigen Anordnung zur Beschilderung.
- Die Zahlung kann nach einer ersten Sichtung per Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat erfolgen.
Weitere Hinweise:
- Reichen Sie Anträge mindestens 7 Arbeitstage vor Beginn der Maßnahme ein, bei längerfristigen Sperrungen (über 2 Wochen) mindestens 10 Arbeitstage vorher.
- Anordnungen und Auflagen sind zwingend einzuhalten. Ohne eine verkehrsrechtliche Anordnung begonnene Arbeiten können polizeilich eingestellt und als Ordnungswidrigkeit geahndet werden!
- Der Antragsteller kann bei tatsächlicher oder rechtlicher Änderung der Maßnahmen sowie bei Nichtinanspruchnahme bzw. Widerruf der verkehrsrechtlichen Anordnung keinen Ersatzanspruch geltend machen.
- Alle Schäden, Unfälle und Schadenersatzansprüche Dritter, die sich bei Inanspruchnahme der verkehrsrechtlichen Anordnung ergeben können, gehen zu Lasten des Antragsteller/Bauleiters.
- Der Antragsteller erklärt, dass er über die notwendigen Kenntnisse der Arbeitsstellenabsicherung entsprechend der RSA verfügt.
- Änderungen, Verlängerungen sowie Nichteinhaltungen von verkehrsrechtlichen Anordnungen sind zwingend und frühzeitig zu melden. Ein Neuantrag mit Verkehrszeichenplan ist zu stellen.
- Die Kosten der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die durch die verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich werden, sind durch das (Bau-)Unternehmen zu tragen.
- Ebenso ist die Beschilderung durch das (Bau-)Unternehmen zu stellen.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich