Beantragung auf Genehmigung eines „Gartenwasserzählers“

Für das Wasser, das der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen wird und auf dem eigenen Grundstück verbleibt, also nicht der öffentlichen Entwässerungseinrichtung zugeführt wird, das sogenannte "Gartenwasser" besteht die Möglichkeit einen zusätzlichen Zähler verbauen zu lassen. Lediglich die Wassergebühr wird berechnet. Es gelten hierbei die Bestimmungen der gemeindlichen Satzung. Dieser Zähler ist Bestandteil der privaten Wassernutzungsanlage des jeweiligen Grundstückseigentümers. Somit ist dieser auch für die fachgerechte Installation und die Einhaltung aller weiteren Vorschriften verantwortlich.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Nachweis über fachgerechte Installation
  • Mitteilung der Zählerdaten

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Es werden keine Gebühren erhoben

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich