Anzeige einer Ordnungswidrigkeit

Die Gemeinde Rückersdorf ist gemäß § 88 Zuständigkeitsverordnung berechtigt, bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeiten (§ 24 StVG) zu verfolgen und zu ahnden.

Dazu gehört: 
Verkehrsordnungswidrigkeiten von Radfahrern auf Gehwegen
Verstöße gegen folgende VerkehrszeichenZeichen 220 (Einbahnstraße) in Verbindung mit Zeichen 267 (Verbot der Einfahrt), soweit die Verkehrsordnungswidrigkeit durch Radfahrer begangen wird,
Zeichen 237 (Radweg),
Zeichen 239 (Gehweg),
Zeichen 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg),
Zeichen 241 (Getrennter Geh- und Radweg),
Zeichen 242.1 und 242.2 (Beginn und Ende einer Fußgängerzone),
Zeichen 244.1 und 244.2 (Beginn und Ende einer Fahrradstraße),
Zeichen 325.1 und 325.2 (Beginn und Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs).

Verstöße gegen die vorstehenden Ordnungswidrigkeiten können Sie mit dem nachfolgenden Onlineformular bei der Gemeinde Rückersdorf anzeigen. 

Im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit wurde die Ahndung der Ordnungswidrigkeiten 

- Überwachung des ruhenden Verkehrs (z. B. Halte- und Parkverstöße)
- Geschwindigkeitsüberwachung

dem Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Nürnberger Land übertragen. 

Kontaktdaten dazu erhalten Sie hier: https://www.freistaat.bayern/dokumente/behoerde/4788317519513?plz=92421&behoerde=65664457476&gemeinde=462745955686