Stundung Erschließungsbeitrag

Antrag auf Stundung eines Erschließungsbeitrags

Mit diesem Online-Formular können Sie die Stundung des geforderten Erschließungsbeitrags beantragen. 

Begriff

Unter einer Stundung versteht man das Hinausschieben der Fälligkeit einer geschuldeten Forderung, wobei auch Ratenzahlung gewährt werden kann.

Voraussetzungen zur Gewährung einer Stundung

Eine Stundung kann in begründeten Ausnahmefällen zur Vermeidung einer erheblichen Härte gewährt werden. Zumutbare Einschränkungen in der Lebensführung müssen hingenommen werden. Die Höhe monatlicher Raten sollte an der oberen Grenze Ihrer Leistungsfähigkeit orientiert werden.

Verzinsung des gestundeten Betrags

Der gestundete Betrag ist nach den Bestimmungen der Abgabenordnung zu verzinsen. Die Zinsen betragen 0,5 Prozent pro vollen Monat. Sie werden von der auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag abgerundeten Schuldensumme berechnet.

Folgen einer Ablehnung

Sollten die Voraussetzungen für eine Stundung nicht vorliegen, sind Säumniszuschläge und ggf. Mahngebühren zu entrichten, soweit der angeforderte Betrag nicht bis zum Fälligkeitstag bei der Gemeinde Rückersdorf eingegangen sein.

Verspätete Antragstellung

Sollte der Antrag auf Stundung nach dem Fälligkeitstag bei der Gemeinde Rückersdorf eingehen, sind Säumniszuschläge für den Zeitraum ab Fälligkeitstag bis zum Eingang Ihres Antrages zu entrichten, und zwar auch dann, wenn Ihrem Antrag entsprochen wird.

Die Gewährung einer Stundung/Ratenzahlung kann an Bedingungen geknüpft werden. So ist unter anderem der Gesamtbetrag der Forderung sofort fällig, wenn Sie mit einer Rate in Verzug geraten.

Mit BayernID anmelden
Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.


Anmeldung mit BayernID

 Auf der nachfolgenden Seite haben Sie die Möglichkeit, sich mit Ihrer BayernID anzumelden.