Antrag auf Hallennutzung

Sie suchen nach einem Veranstaltungsraum in der niederbayerischen Bäder- und Golfregion? Wir liefern passende Lösungen rund um unsere Niederbayernhalle hier in Ruhstorf a.d.Rott.

Die Mehrzweckhalle ist von ausreichenden Parkplätzen und Freiflächen umgeben, die auch die Aufstellung mehrerer Festzelte oder größerer Hallen erlauben. Hier finden auch Open-Air-Veranstaltungen mit bis zu 10.000 Besuchern statt.

Die Niederbayernhalle hat eine Gesamtfläche von 1500 qm, davon umfasst allein die Bühne 180 qm. Die Halle kann – ohne Bestuhlung – 2500 Personen aufnehmen. Tische und Bestuhlung sind für 1300 Gäste vorhanden. Für die Bewirtung ist vom Veranstalter selbst ein Catering-Unternehmen zu beauftragen.

Die Wünsche der Veranstalter können individuell berücksichtigt werden. Die Halle verfügt über eine zeitgemäße Beschallungs- und Medientechnik.

Die Nutzungsgebühren richten sich nach der aktuellen Preisliste, die Sie hier einsehen können: https://www.ruhstorf.de/ruhstorf-erleben/niederbayernhalle/preise

Weitere Hinweise: 
Die Verfügbarkeit der Räumlichkeiten, die möglichen Formen der Nutzung, mit Bestuhlungsplänen können persönlich besprochen werden.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich