Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)

Über dieses Formular beantragen Sie die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG).

Für diesen Antrag werden folgende Gebühren erhoben:

  • Von € 35,00/Tag bis € 50,00/Tag abhängig von den notwendigen Prüfungen und der Art und Größe des Festes.
  • Die Zahlung kann nach erfolgter Rechnungsstellung per Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat erfolgen.
  • Hinweis: Wer dieses Formular nutzen möchte, muss ein Leerformular hochladen!

  • Ab 01.01.2026: Wird der vollständige Antrag fristgerecht eingereicht – also mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung – dann tritt die Genehmigungsfiktion ein; die Vereine erhalten keine Gestattung und dies ist gebührenfrei;
    Antragstellung mit einfacher E-Mail möglich mit folgenden Angaben:
    1. Angabe des Namens und des Vornamens mit ladungsfähiger Anschrift
    2. Angabe des Ortes und Zeitraums der Ausübung des Gaststättengewerbes
    3. Angabe der zur Verabreichung vorgesehenen Speisen und Getränke
    4. zur Glaubhaftmachung der Zuverlässigkeit – durch

    a. Reisegewerbekarte oder
    b. Gültige Gaststättenerlaubnis oder
    c. sonstige gewerberechtliche Erlaubnis oder
    d. Gestattung für einen gleichartigen Ausschank alkoholischer Getränke unter der Versicherung, dass dieser ohne Beanstandung war oder
    e. FZ und GewZR, nicht älter als ein Jahr

Weitere Informationen

Beschreibung der Leistung im BayernPortal

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich