Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)

Über dieses Formular beantragen Sie die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG).

Für diesen Antrag werden folgende Gebühren erhoben:

  • Von € 35,00/Tag bis € 50,00/Tag abhängig von den notwendigen Prüfungen und der Art und Größe des Festes.
  • Die Zahlung kann nach erfolgter Rechnungsstellung per Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat erfolgen.

Weitere Informationen

Beschreibung der Leistung im BayernPortal

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich