Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)
Über dieses Formular beantragen Sie die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG).
Für diesen Antrag werden folgende Gebühren erhoben:
- Von € 35,00/Tag bis € 50,00/Tag abhängig von den notwendigen Prüfungen und der Art und Größe des Festes.
- Die Zahlung kann nach erfolgter Rechnungsstellung per Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat erfolgen.
Weitere Informationen
Beschreibung der Leistung im BayernPortal
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich