Arbeiten an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen

Über dieses Formular beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung öffentlich bemerkbarer Arbeiten an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nach Art. 5 Feiertagsgesetz (FTG).

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Darlegung der wichtigen Gründe, warum eine Befreiung erteilt werden soll.

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Zwischen 15,00 und 125 Euro.

Weitere Hinweise

An den Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen grundsätzlich verboten.

Gesetzliche Feiertage in ganz Bayern sind:

  • Neujahr
  • Heilige Drei Könige (Epiphanias)
  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • der 1. Mai
  • Christi Himmelfahrt
  • Pfingstmontag
  • Fronleichnam
  • der 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit
  • Allerheiligen
  • Erster Weihnachtstag
  • Zweiter Weihnachtstag

Nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung ist Mariä Himmelfahrt gesetzlicher Feiertag.

Die Gemeinden können aus wichtigen Gründen im Einzelfall von einzelnen Verboten Befreiung erteilen.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich