Sperrmüllabholung
Kostenlose Sperrmüllabholung
Wichtig - Der Antrag ist spätestens eine Woche vor Abholung zu stellen. Termine bitte telefonisch im Umweltamt erfragen, Tel.: 08104/66 46-51.
1. Sperrmüll auf Abruf - Antrag ausfüllen und absenden
2. Sperrmüllabgabe am Wertstoffhof am Mühlweg 4 - Sperrmüll kann zum Sperrmüllcontainer am Wertstoffhof gebracht werden.
3. Sperrmüllbörse am Wertstoffhof - Wiederverwertbarer Sperrmüll kann zur Sperrmüllbörse am Wertstoffhof gebracht werden.
4. Verwenden statt verschwenden -Wiederverwertbarer Sperrmüll kann kostenlos im Gemeindeblatt inseriert werden: „Verwenden statt verschwenden“
5. Sperrmüll in größeren Mengen – kostenpflichtig
Die Sperrmüllentsorgung verursacht hohe Kosten. Trotzdem bleibt die Sperrmüllentsorgung in Sauerlach - bis auf weiteres – kostenlos. Von der kostenlosen gemeindlichen Entsorgung ist allerdings nur Sperrmüll in haushalstüblichen Mengen erfasst (siehe Fall 5).
Sperrmüll ist: Abfall der wegen seiner Sperrigkeit nicht in eine EURO-Norm-Tonne passt. Das Einzelstück ist länger als 50 cm und/oder breiter als 30 cm. Beispiele: Schrank, Bett, Teppich, Matratze, Stuhl usw.
Kein Sperrmüll ist: Restmüll, Wertstoffe wie Gartenabfälle, Kartonagen, Abfall in Säcken (z. B. Tapetenreste) oder gebündelte Kleinteile, kleines Spielzeug etc. Kühlgeräte, Öl- und Nachtspeicheröfen, Elektrogeräte, Asbest- und Eternit, Styropor- und Styrodurteile, Autoteile, Kleinteile, Müllsäcke sowie Keramikteile z. B. Waschbecken werden nicht abgeholt!
Der Sperrmüll muss am Abend vor der Abholung - im Freien - an der Grundstückseinfahrt - bereitgestellt werden.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich