Anmeldung zur Eheschließung

Eine Eheschließung muss grundsätzlich vorher durch beide Verlobte persönlich beim Standesamt des Wohnsitzes angemeldet werden (Früher: Aufgebot). Die Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin angemeldet werden. Aus organisatorischen Gründen empfehlen wir, die Eheschließung frühzeitig, mindestens ca. 3 - 4 Monate, vor der geplanten Eheschließung anzumelden. Bitte vereinbaren Sie hierfür rechtzeitig einen Termin im Standesamt.

Welche Unterlagen Sie für die Anmeldung der Eheschließung benötigen, kann nicht pauschal gesagt werden, sondern ergibt sich immer aus ihren persönlichen individuellen Verhältnissen.

Mit diesem Online-Antrag können Sie uns ihre Daten zur Ermittlung der benötigten Eheschließungsunterlagen, sowie vorab Urkunden und Nachweise, übersenden. Wir prüfen im Anschluss ihre Angaben und übersenden Ihnen eine Liste der benötigten Unterlagen.

Wir bitten um Verständnis, dass wir telefonische Auskünfte zu Eheschließungsunterlagen aufgrund der rechtlichen Komplexität nicht erteilen.

Sofern Sie Urkunden und Nachweise aus deutschen Registern (Meldebehörden, Standesämter) vorlegen müssen, werden diese in der Regel von uns für Sie, evtl. kostenpflichtig, bei den zuständigen Behörden elektronisch angefordert.

Bitte informieren Sie uns daher spätestens bei der Terminvereinbarung zur Anmeldung der Eheschließung, wenn Sie die geforderten Unterlagen selbst beschaffen wollen, bzw. Ihnen diese bereits vorliegen. Bitte legen Sie selbst beschaffte Dokumente ausschließlich im Original vor.

Fremdsprachige Urkunden und Schriftstücke sind grundsätzlich mit einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen, die ein in Deutschland öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer gefertigt hat.

Bei Verlobten mit ausländischer Staatsangehörigkeit, sollte aufgrund der Komplexität des Sachverhalts, immer ein Vorgespräch zur Anmeldung der Eheschließung mit dem Standesamt stattfinden. Vereinbaren Sie hierzu bitte immer vorab einen Termin.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen unter Umständen noch weitere Unterlagen benötigt werden könnten, wenn es sich aus dem Sachverhalt heraus ergibt.

Im Anschluss an die Anmeldung der Eheschließung prüft das Standesamt, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind und teilt dies den Eheschließenden mit. Sind die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, kann die Eheschließung innerhalb der nächten 6 Monaten stattfinden.

Ihr Ansprechpartner:

Standesamt Sinzing, Fährenweg 4, 93161 Sinzing

Tel. +49 941 39602-40, E-Mail: standesamt@sinzing.de

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
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  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

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Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
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