Fischereischein
Über dieses Formular beantragen Sie einen gebührenpflichtigen Fischereischein, um im Gebiet einer Gemeinde Fischen zu dürfen.
Folgende Fischereischeine können beantragt werden:
- Erteilung eines Fischereischeines auf 5 Jahre: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
- Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
- Jugendfischereischein: Berechtigte vom 10. bis 18. Lebensjahr nur zur Ausübung des Fischfangs in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins
- Erteilung eines Jahresfischereischeines (3 Monate gültig): Nur für volljährige Personen ohne Wohnsitz in Deutschland ohne bestandene Fischerprüfung
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
- Zeugnis der bestandenen Fischerprüfung
- Nachweis über Ausbildung (optional)
- Nachweis einer außerbayerischen Gemeinde für eine mögliche Befreiung von der Prüfungspflicht (optional)
- Früheren Fischereischein (optional)
- biometrisches Lichtbild (Passfoto)
Bei der Antragstellung für eine/n Minderjährige/n zusätzlich einzureichen:
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- Fischereischein (der begleitenden volljährigen Person)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
Antragsgebühr:
- Fischereischein auf 5 Jahre: Neuausstellung: € 35,00; Verlängerung: € 5,00
- Fischereischein auf Lebenszeit: € 35,00
- Jugendfischereischein: € 5,00
- Jahresfischereischein (3 Monate gültig): € 7,50
Zusätzlich ist einer Fischereiabgabe zu entrichten:
- Fischereischein auf 5 Jahre: € 40,00
- Fischereischein auf Lebenszeit: Abhängig vom Lebensalter (s.u. Tabelle)
- Jugendfischereischein: € 10,00
- Jahresfischereischein (3 Monate gültig): € 15,00
Weitere Hinweise:
- Für die Ausstellung des Fischereischeins wird zusätzlich ein Passfoto benötigt. Bringen Sie das Passfoto bitte bei der Abholung des Fischereischeins mit.
- Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie einen Erlaubnisschein (sog. Anglerkarte) für das jeweilige Gewässer, wenn Sie dort nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind.
- Die fischereirechtlichen Vorschriften (über Schonmaße, Schonzeiten, zulässige Fanggeräte u. dgl.) sind zu beachten.
Tabelle Fischereischein auf Lebenszeit:
Alter bei Antragstellung | Fischereiabgabe |
14 - 22 Jahre | € 300,00 |
23 - 27 Jahre | € 288,00 |
28 - 32 Jahre | € 256,00 |
33 - 37 Jahre | € 224,00 |
38 - 42 Jahre | € 192,00 |
43 - 47 Jahre | € 160,00 |
48 - 52 Jahre | € 128,00 |
53 - 57 Jahre | € 96,00 |
58 - 62 Jahre | € 64,00 |
63 - 67 Jahre | € 32,00 |
ab 68 Jahren | € 0,00 |
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich