Erstattung fortgewährter Leistungen im Zusammenhang mit dem Feuerwehrdienst
Mit diesem Online-Formular können Sie die Erstattung fortgewährter Leistungen im Zusammenhang mit dem Feuerwehrdienst (Lohnerstattung) beantragen.
Hinweise
Das Bayerische Feuerwehrgesetz (BayFwG) enthält Vorschriften über die Lohnfortzahlung an Arbeitnehmer, die Feuerwehrdienst leisten. Arbeitgeber haben ihrerseits einen Anspruch auf Erstattung der fortgewährten Leistungen durch die Gemeinden. Diese fortgewährten Leistungen werden nur auf Antrag erstattet. Der Antrag ist, wenn Arbeitnehmer Feuerwehrdienst geleistet haben, an die Gemeinde zu richten, deren Feuerwehr sie angehören.
Dieser Anspruch besteht, wenn
- Arbeitnehmer Feuerwehrdienst leisten (z. B. Feuerwehreinsatz)
- Arbeitnehmer an Schulungen/Fortbildungen teilnehmen, welche sie im Rahmen der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Feuerwehrtätigkeit zu absolvieren haben (z. B. Lehrgänge an einer staatlichen Feuerwehrschule)
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich