Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)

Mit diesem Online-Formular können Sie die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (Schankerlaubnis) nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) beantragen.

Hinweise:

Eine o.g. Gestattung benötigt, wer aus besonderem Anlass alkoholische Getränke und zubereitete Speisen abgibt. Beispiele hierfür sind Verkaufsstände auf Festen, Betriebseröffnungen, Jubiläen etc. Eine Gestattung ist nicht erforderlich, wenn nur alkoholfreie und/oder zubereitete Speisen verabreicht werden. Der Antragsteller ist auch Inhaber der Gestattung. Dies sind z.B. natürliche Personen, bei Vereinen der/die jeweilige Vorsitzende, bei juristischen Personen z.B. der Geschäftsführer. Der Antrag für die Gestattung muss mindestens zwei Tage vor der Veranstaltung im Rathaus eingegangen sein, da verschiedene Stellungnahmen von anderen Behörden dazu eingeholt werden.

Zuständig für die Ausstellung der Gestattung ist der Fachbereich Ordnung/Standesamt.

Kosten

Für die Erteilung der Gestattung sind Gebühren zu entrichten. Diese richten sich nach der Dauer der Erlaubnis und der Anzahl der Bewirtungsorte.

Die Gebühren betragen seit 01.04.2018

  • für Vereine für 1 Tag: 30,00 EUR
  • für Vereine für 2 Tage: 35,00 EUR
  • für Vereine für 3 Tage: 40,00 EUR
  • für alle übrigen für 1 Tag: 45,00 EUR
  • für alle übrigen für 2 Tage: 60,00 EUR
  • für alle für jeden weiteren Tag: 15,00 EUR
  • für den Ausschank von Spirituosen und spirituosenhaltigen Getränken einmalig und auch bei mehreren Tagen: 20,00 EUR
  • für Stand Volksfest: 200 EUR

Die Zahlung erfolgt nach Erhalt der Gestattung per Überweisung.

Weitere Informationen

Weitere Hinweise für den Betrieb eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) finden Sie hier.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich