Beantragung auf Genehmigung eines „Gartenwasserzählers“

Beantragung eines „Gartenwasserzählers“

Nach der Abwassersatzung der Gemeinde Tegernheim werden Wassermengen, die nachweislich nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt wurden, bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgesetzt. Die Mengen sind durch geeichte Wasserzähler zu ermitteln, die fest einzubauen sind.

Über die Zähler dürfen nur Wassermengen bezogen werden, die zur Gartenbewässerung verwendet werden.

Für die Befüllung von Poolanlagen, Schwimmteichen und ähnlichen Anlagen darf das Frischwasser nicht über den Gartenwasserzähler geleitet werden, da es sich dabei um Schmutzwasser handelt, welches über den Schmutzwasserkanal zu entsorgen ist!

Voraussetzungen:

  • Mit dieser Anmeldung wird ausdrücklich versichert, dass das über diesen Zähler entnommene Frischwasser auf dem Grundstück bzw. Objekt verbraucht und nicht in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird.
  • Die Gartenwasserzähler müssen den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen.
  • Der Eichzeitraum beträgt 6 Jahre.
  • Nach Ablauf der Eichfrist ist der Gartenwasserzähler gegen einen geeichten Zähler auszutauschen.

Bitte beachten Sie folgende Installationshinweise für den Einbau eines Gartenwasserzählers:

  • Der Einbau des Gartenwasserzählers erfolgt nicht durch die Gemeinde Tegernheim.
  • Der Eigentümer ist für die Montage selbstverantwortlich, hat den Einbau jedoch zu melden und wird durch einen Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofs abgenommen.
  • Es dürfen nur geeichte Wasserzähler eingebaut werden.
  • Teilen Sie uns bitte mit dem entsprechenden Formular mit, wenn Sie den Einbau vollzogen haben.

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