Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle

Wenn sich Bauarbeiten auf den öffentlichen Straßenverkehr (Arbeiten im Straßenraum [§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StVO] und Straßenbauarbeiten [§ 45 Abs. 2 Satz 1 StVO]) auswirken und verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlich werden, ist die Anordnung dieser verkehrsregelnden Maßnahmen bei Ihrer Stadtverwaltung zu beantragen. Bitte beachten Sie, Antragsberechtigt sind nur Firmen mit einer entsprechenden Schulung. Zur Sicherung der Arbeitsstelle ist in erster Linie der (Bau-)Unternehmer, der die tatsächliche Gewalt über die Baustelle hat, verpflichtet. Verantwortlich sind daneben aber auch der örtliche Arbeitsstellenleiter, u. U. sogar der Auftraggeber und der Träger der Straßenbaulast. Die Verkehrssicherungspflicht des (Bau-)Unternehmers betrifft die gesamte Arbeitsstelle und beginnt bzw. endet, solange der (Bau- )Unternehmer die tatsächliche Gewalt über die Baustelle hat; in der Regel also auch noch nach Abschluss der Bauarbeiten bis zum Abbau der Sicherungsmaßnahmen. Die Verkehrssicherungspflicht beruht auf dem Gedanken, dass niemand einen anderen mehr als unvermeidlich gefährden soll. Sie bedeutet, dass jeder, der Gefahrenquellen schafft, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz Dritter zu treffen hat. Der Verkehrssicherungspflichtige muss in geeigneter Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen oder vor ihnen warnen, die für den Wegebenutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

• Regel- oder Verkehrszeichenplan nach RSA
• Angaben zum Grund der Verkehrsregelung
• Art der Verkehrsbeschränkung
• Ort der Verkehrsbeschränkung
• voraussichtliche Dauer der Maßnahme (Beginn und Ende mit Datum und Uhrzeit)
• Erklärung und Nachweise, dass der Antragsteller die nötigen Schulungen RSA aufweist für die Beschilderung
• Haftungsfreistellungserklärung
• Lageplan mit genauer Kennzeichnung der Straße und der Absperrung mit Maßangaben
• Sondernutzungserlaubnis der Stadt (falls erforderlich)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Zwischen € 10,20 und € 767,00, abhängig von der Dauer und dem Umfang der Bearbeitung.
  • Die Zahlung kann nach einer ersten Sichtung per Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat erfolgen.

Weitere Hinweise:

Die Kosten der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die durch die verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich werden, sind durch das (Bau-)Unternehmen zu tragen.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich