Antrag auf Erlaubnis zur Plakatierung

Mit Plakaten soll eine Vielzahl von Personen auf Veranstaltungen oder Wahlen hingewiesen werden.
Straßen sind in der Regel der Öffentlichkeit gewidmet, dem Gemeingebrauch. Das Anbringen von Plakaten stellt eine Nutzung über den Gemeingebrauch hinaus dar, so dass hier eine Sondernutzung vorliegt.

Diese kann über dieses Formular beantragt werden.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente

  • Informationen zur geplanten Veranstaltung (Zeitpunkt und Veranstaltungsort)
  • Informationen zur geplanten Anzahl und Größe der Plakate
  • Muster bzw. Entwurf des geplanten Plakates

Dokumente bitte im Format PDF, PNG oder JPG vorbereiten

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben

  • Das Anzeigeverfahren ist kostenlos
  • Gebühren für die Sondernutzung werden nach dem Umfang der Genehmigung berechnet

Weitere Hinweise

  • Dieser Antrag muss mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Plakatierungstermin eingehen
  • Die Größe des Plakates darf das Format DIN A 1 nicht überschreiten


Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung

  • BürgerBüro          Telefon: 09173/9090          Mail: buergerbuero@thalmaessing.de

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich