Antrag auf Sperrzeitverkürzung
Wenn eine Gaststätte oder Diskothek betrieben wird, müssen die Vorschriften zur Sperrzeitregelung eingehalten werden. Die allgemeine Sperrzeit für Gaststätten in Bayern beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr.
Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit durch gemeindliche Verordnung verkürzt werden.
Mit diesem Onlineformular können Sie einen Antrag auf Sperrzeitverkürzung gem. § 11 Gaststättenverordnung (GastV) stellen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Es werden keine Dokumente benötigt.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Weitere Hinweise:
- Die Sperrzeitregelung gilt in dieser Form seit dem 1. Januar 2005.
Dieser Antrag ist nicht für Spielhallen zu verwenden, denn für diese gilt eine Sperrzeit, die grundsätzlich täglich um 03:00 beginnt und um 09:00 endet (vgl. Art. 11 Abs. 2 Satz 1 Gesetz der Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland).
Hinweise zur Antragstellung mit Mein Unternehmenskonto
- Daten aus Mein Unternehmenskonto werden automatisch in den Antrag übernommen
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich