Beantragung auf Genehmigung eines „Gartenwasserzählers“
Besteht bei Ihnen aufgrund einer umfangreichen Gartenbewässerung ein Frischwasserverbrauch, so können Sie den Einbau eines geeichten Zwischenzählers nach Absprache mit den Stadtwerken (Ortstermin) veranlassen.
Das Wasser für die Gartenbewässerung wird demnach über einen einzubauenden geeichten Zwischenzähler gemessen. Der Einbau muss von einem Installateur erfolgen. Das bedeutet, dass die Wassermenge, die über den Zwischenzähler läuft, von der Kanalbenutzungsgebühr befreit ist.
Der Einbau eines Zwischenzählers ist erst ab einem Wasserverbrauch ab ca. 12 m³ rentabel. Zudem fallen Installationskosten und eine jährliche Zählergebühr an (Kosten werden bei dem Ortstermin konkretisiert).
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich