Standplatzgenehmigung

Mit diesem Onlineformular können Gewerbetreibende eine Standplatzgenehmigung beantragen, die für die Teilnahme an Märkten (einmalige oder langfristige Teilnahme) in kommunaler Zuständigkeit benötigt wird. Aktuell ist dies nur für den Wochenmarkt am Samstag möglich. Ein weiterer Markt in kommunaler Zuständigkeit ist der jährlich stattfindende Christkindlmarkt.

Wichtiger Hinweis: Nicht zuständig ist die Stadt Traunreut für die Märkte am Verkaufsoffenen Sonntag sowie das "Flohmarkt Gehn"; bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die ARGE Traunreut als Veranstalter (www.arge-traunreut.de).

Ein Antrag auf Standplatzgenehmigung ist für folgende Veranstaltungen bzw. Örtlichkeit möglich:

  • Wochenmarkt (i.d.R. Samstag, ganzjährig) in der Eichendorffstraße
  • Rathausplatz

Für eine Standplatzgenehmigung am Christkindlmarkt wenden Sie sich bitte mit einer einfachen E-Mail an 📧 SMD@traunreut.de.

Für einen Standplatz am Verkaufsoffenen Sonntag wenden Sie sich bitte mit einer einfachen E-Mail an 📧 info@arge-traunreut.de.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Nachweis Haftpflichtversicherung
  • ggf. Gewerbekarte bzw. Reisegewerbekarte
  • Warenverzeichnis

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden erhoben:

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich