Ausnahmegenehmigung zum Parken (Ausübung ärztlicher Tätigkeit)

Über dieses Formular beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung zum Parken für Fahrzeuge, die für die Ausübung ärztlicher Tätigkeit eingesetzt werden.

Die Ausnahmegenehmigung ermöglicht das Parken:

  • ohne Parkscheibe,
  • im eingeschränkten Haltverbot,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb gekennzeichneter Flächen,

Mit dem Antrag kann eine Ausnahmegenehmigung für maximal drei Fahrzeuge beantragt werden. Dabei können drei separate Parkausweise oder ein Parkausweis zur wechselnden Nutzung für drei Fahrzeuge beantragt werden.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Kopie der Fahrzeugscheine der Fahrzeuge
  • Nachweisdokument (z.B. Bestätigung des Ärztlichen Kreisverbands)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

Grundgebühr für die Ausstellung einer Sondernutzung bzw. Ausnahmegenehmigung für die Dauer bis zu einer Woche: 30 Euro

Jede weitere Woche zusätzlich 10 Euro, bis zum Höchstbetrag von 150 €

Weitere Hinweise:

  • Gültigkeit: Die Ausnahmegenehmigung zum Parken kann für 1 Jahr ausgestellt werden.