Antrag eines Negativzeugnis für Hunde
Die Haltung eines Hundes mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit bedarf gemäß Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) Art. 37 Absatz 1 und Absatz 2 LStVG i. V. mit § der Verordnung einer Genehmigung.
Im Antrag sind alle Personen zu nennen, die Verfügungs- und Bestimmungsmacht über den Hund ausüben.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Aktuelles Führungszeugnis
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung
- Nachweis des berechtigten Interesses zur Haltung
- Nachweis der Sachkunde zur Haltung
- Negativbescheinigung (Wesensgutachten)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Für die Bearbeitung wird im Normalfall eine Gebühr zwischen € 25 und € 400 erhoben.