Antrag eines Negativzeugnis für Hunde

Die Haltung eines Hundes mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit bedarf gemäß Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) Art. 37  Absatz 1 und Absatz 2 LStVG i. V. mit § der Verordnung einer Genehmigung.

Im Antrag sind alle Personen zu nennen, die Verfügungs- und Bestimmungsmacht über den Hund ausüben.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Aktuelles Führungszeugnis
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung
  • Nachweis des berechtigten Interesses zur Haltung
  • Nachweis der Sachkunde zur Haltung
  • Negativbescheinigung (Wesensgutachten)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Für die Bearbeitung wird im Normalfall eine Gebühr zwischen € 25 und € 400 erhoben.