Voranmeldung zur Eheschließung

Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Eheschließung voranmelden. Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate (gesetzliche Frist) vor dem geplanten Termin beim Standesamt angemeldet werden. Die Anmeldung ist sechs Monate gültig. 

Zur Anmeldung 

Das Antragsformular ist von beiden Eheschließenden separat auszufüllen und abzusenden.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

Folgende Dokumente sind stets einzureichen:

  • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses (bei ausländischen Eheschließenden kann dies eine durch eine deutsche Auslandsvertretung oder durch einen Notar beglaubigte Kopie sein).
  • Neuer beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: Nicht zu verwechseln mit einer Geburtsurkunde! (Nicht älter als 6 Monate bei Geburt in Deutschland)
  • Erweiterte Meldebescheinigung: Ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit, evtl. der Religionszugehörigkeit und der Wohnung, erhältlich bei der Einwohnermeldestelle des Hauptwohnsitzes. Sofern sie bei uns mit Hauptwohnung gemeldet sind, ist eine erweiterte Meldebescheinigung nicht erforderlich. Eine Anmeldebestätigung genügt nicht!

    Sofern beide noch nicht verheiratet waren bzw. noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten, volljährig, geschäftsfähig und Deutsche sind, werden die voranstehend aufgeführten Unterlagen voraussichtlich ausreichend sein.

Folgende Dokumente sind bei vorherigen Ehen/Lebenspartnerschaften einzureichen:

  • beglaubigte Abschrift bzw. Ausdruck aus dem Eheregister: Mit Vermerk über Auflösung der letzten Ehe. (erhältlich beim Eheschließungsstandesamt) oder Lebensparnterschaftsregister (erhältlich beim Standesamt der Begründung der Lebenspartnerschaft)
  • Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des früheren Ehegatten.
  • Angaben zu allen vorhergehenden Ehen/Lebenspartnerschaften: Dokument mit Vor-, Familien- und ggf. Geburtsname vorhergehende*r Partner*innen, Ort und Datum der Ehe(n) und der Auflösung(de) bzw. Sterbeort und -tag.
  • Ergänzende Dokumente zu allen vorgehenden Ehen/Lebenspartnerschaften: Wir empfehlen, vorhandene Dokumente einzureichen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen (beispielsweise Familienstammbücher, Heiratsurkunden, Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden, Scheidungsurteile).

Folgende Dokumente sind zu gemeinsamen Kindern einzureichen:

  • Geburtsurkunde(n) gemeinsamer Kinder: Neu ausgestellte Urkunde(n), erhältlich beim Geburtsstandesamt, mit Angabe beider Elternteile.
  • Ist bereits eine Sorgeerklärung für das gemeinsame Kind abgegeben und planen Sie eine getrennte Namensführung in der Ehe
    legen Sie bitte auch eine entsprechende Sorgerechtserklärung zusätzlich mit vor.

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

Für die Anmeldung der Eheschließung erfolgt die Gebührenerhebung auf Grund Art. 2 des Kostengesetzes in Bayern in Verbindung mit dem bayerischen Kostenverzeichnis.

• In der Regel zwischen € 55,00 und € 115,00, abhängig von notwendigen rechtlichen Prüfungen. 

Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen. Diese werden Ihnen bei der Beratung bzw. Antragstellung mitgeteilt.

 

Wichtiger Hinweis:

Dieses Formular ist NUR eine Voranmeldung. Sie müssen für die eigentliche Anmeldung zusätzlich einen persönlichen Termin mit dem Standesamt vereinbaren.

In folgenden Fällen wird empfohlen, vor der Anmeldung zur Eheschließung  die Erstberatung des Standesamtes zu nutzen, um zu klären, ob weitere Nachweisdokumente notwendig sin

Falls eine*r der Eheschließenden

  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
  • nicht im Bundesgebiet geboren wurde oder adoptiert wurde,
  • vorherige Ehen/Lebenspartnerschaften im Ausland geschlossen hatte oder Ehen/Lebenspartnerschaften im Ausland geschieden wurden,
  • gemeinsame Kinder im Ausland geboren wurden.
  • bereits eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten
  • Spätaussiedler oder Vertriebene sind

sollten Sie zur Auskunft persönlichen Kontakt mit dem Standesamt aufnehmen. Sie erhalten dann eine umfassende Beratung, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind und wie Sie diese beschaffen können. Bitte nehmen Sie in diesen Fällen sofort Kontakt mit dem Standesamt auf, da die Beschaffung einiger Urkunden mit den nötigen Voraussetzungen (je nach Land) Monate dauern kann. 

Wir bitten um Verständnis, dass bei der Vielzahl der Fallgestaltungen keine telefonische Beratung zu den erforderlichen Unterlagen stattfinden kann. Wir bitten Sie um eine Terminvereinbarung. 

Bereits vorhandene, auch ältere personenstandsrechtliche Dokumente und die Ausweise bzw. Reisepässe beider Partner
sollten nach Möglichkeit zum Auskunftsgespräch mitgebracht werden.

Wie melden Sie die Eheschließung an?

Die Eheschließung kann frühestens sechs Monate (gesetzliche Frist) vor dem gewünschten Heiratstermin beim Standesamt angemeldet werden. Sie können den vollständig ausgefüllten Online-Antrag gerne vorab an uns senden, ist aber nicht zwingend notwendig. Zur Anmeldung der Eheschließung müssen beide Partner persönlich anwesend sein. Ist das aus wichtigem Grund nicht möglich, müssen Sie eine vollständig ausgefüllte und persönlich unterschriebene Vollmacht des abwesenden Partners vorlegen. Hat einer der beiden eine ausländische Staatsbürgerschaft, kontaktieren Sie uns bitte vorab - in diesen Fällen kann es Abweichungen geben. Spätestens am Tag der Heirat muss dann die Eheanmeldung persönlich unterschieben werden. Vergessen Sie bitte nicht Ihre erforderlichen Unterlagen mitzubringen.

Denken Sie daran, dass die Bearbeitung Ihres Antrags unter Umständen mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann, falls weitere Behörden am Verfahren beteiligt werden müssen.


Beim Standesamt Röthenbach (Allgäu) ist die Anmeldung der Eheschließung möglich, wenn Sie oder Ihr(e) Partner(in) mit Haupt- oder Nebenwohnung in einer unserer Mitgliedsgemeinden (Gestratz, Grünenbach, Maierhöfen oder Röthenbach gemeldet sind.
Sofern Sie mehrere Wohnsitze haben, können Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie ihre Eheschließung anmelden

Wie und wann kann ein Trautermin vereinbart werden?

Die Vergabe von Eheschließungsterminen erfolgt aus rechtlichen Gründen erst im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung, bei der bereits alle erforderlichen Unterlagen vorzulegen sind und eine abschließende Prüfung der Ehefähigkeit erfolgen konnte.

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Rechtsansprüche können aus dieser Zusammenstellung nicht hergeleitet werden.
Die Vorreservierung eines Trautermins ist nach vorheriger Absprache mit dem Standesamt möglich.

 

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich