Hund anmelden

Mit diesem Onlineformular können Sie Ihren Hund anmelden.

Bitte geben Sie an, ob es sich um einen gefährlichen Hund handelt. Als gefährliche Hunde gelten Kampfhunde nach Art. 37 Abs. 1 Satz 2 LStVG. Das sind Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist.

Des Weiteren können Sie angeben, ob Gründe für eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung nach der gemeindlichen Hundesteuersatzung geltend gemacht werden sollen. 

Folgende Hundesteuer wird erhoben:

Der Betrag der Hundesteuer richtet sich danach, ob der Hund als erster oder weiterer Hund in Ihrem Haushalt gehalten wird. Für Kampfhunde gelten andere Regelungen.

  Markt Bad Grönenbach     Gemeinde Wolfertschwenden     Gemeinde Woringen  
für den ersten Hund 50,00 € 30,00 € 40,00 €
für jeden weiteren Hund 100,00 € 70,00 € 80,00 €
für den ersten Kampfhund 500,00 € 500,00 € 1.000,00 €
für jeden weiteren Kampfhund 500,00 € 500,00 € 1.000,00 €

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Nachweis Steuerermäßigung bzw. Steuerbefreiung (optional)
  • Nachweis der Zahlung der Hundesteuer in einer anderen Gemeinde
  • Sonstige Dokumente (optional)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG

Zahlung der Hundesteuer:

Sie können im Antrag angeben, dass Sie die Hundesteuer per SEPA-Lastschriftmandat zahlen möchten.

Erteilen Sie das SEPA-Lastschriftmandat bitte separat nach der Anmeldung des Hundes. Das SEPA-Lastschriftmandat finden Sie auf unserer Homepage.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich