Ausnahmegenehmigung von der Gurt- und Helmpflicht
Über dieses Formular beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung zur Gurtanlegepflicht bzw. zur Schutzhelmtragepflicht nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 b Straßenverkehrsordnung (StVO).
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Ärztliches Attest zu gesundheitlichen Gründen des Antrags
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die Höhe der Gebühr ist aufwandsbezogen, i. d. R. € 25,00. Die genaue Gebühr kann in der Verwaltung erfragt werden.
Weitere Hinweise:
Hinweise zum ärztlichen Attest:
- Das Attest muss eine Bestätigung beinhalten, dass die antragstellende Person auf Grund des ärztlichen Befundes von der Gurtanlegepflicht bzw. der Helmtragepflicht befreit werden muss. Die ärztliche Diagnose muss in der Bescheinigung nicht beschrieben werden.
- Das Attest muss den Zeitraum, benennen für den die Befreiung erforderlich ist. Aus Sicherheitsgründen darf eine Befreiung nicht länger als unbedingt erforderlich erfolgen. Im Falle eines Zustandes, der dauerhaft ist, kann die Befreiung unbefristet erteilt werden.
- Bei der Ausstellung des Attestes ist weiterhin zu berücksichtigen, dass es mehrere Gurtarten gibt. Es ist zu prüfen, ob die antragstellende Person statt des üblichen 3-Punkt-Gurtes eine andere Art von Gurt verwenden könnte, für die das Fahrzeug umgerüstet wird.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich