Abbrennen eines Feuerwerkes der Klasse II
Über dieses Formular kann die Erlaubnis zum Abbrennen eines Feuerwerkes der Klasse II gemäß außerhalb der Silvesterzeit § 24 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz beantragt werden.
Der Antrag muss mindestens zwei Wochen vor dem Ereignis bei der Gemeinde eingehen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Plan des Abbrennortes mit deutlich erkennbaren Abständen zu Straßen, Gebäuden und anderen Hindernissen (z.B. Bäumen)
- Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Für die Erteilung einer Erlaubnis wird eine Gebühr in Höhe von 40,00 € erhoben.
Weitere Hinweise:
- Es dürfen nur in Deutschland zugelassene pyrotechnische Gegenstände abgebrannt werden.
- Feuerwerkskörper der Kategorie F3, F4, Bühnenfeuerwerk der Kategorie T2 oder sonstige pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P2 dürfen nicht abgebrannt werden. Das gleiche gilt für Feuerwerkskörper der Kategorie F2, wie zum Beispiel Knallkörper mit Blitzknallsatz oder Raketen mit mehr als 20 g Netto-Explosivstoffmasse.
- Wenn Sie eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis oder einen Befähigungsschein haben, ist eine Genehmigung der Gemeinde nicht erforderlich. Das Feuerwerk muss dann beim zustänidgen Gewerbeaufsichtsamt angezeigt werden.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich