Erlaubnis zur Plakatierung

Über dieses Formular kann die Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum für Veranstaltungen, Wahlen etc. beantragt werden.

In den Gemeinden Bidingen und Biessenhofen wird im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis das Anbringen von maximal 8 Plakaten bis zu einer Größe von maximal DIN A1 für einen Zeitraum von maximal 4 Wochen genehmigt.

Für die Gemeinden Aitrang und Ruderatshofen können keine Sondernutzungserlaubnisse beantragt werden. Hier gelten Plakatierungsverordnungen und Plakate dürfen nur an den dafür vorgesehenen gemeindlichen Stellwänden angebracht werden.
Die Standorte der Stellwände finden Sie am Ende der Plakatierungsverordnungen. Für Aitrang klicken Sie hier und für Ruderatshofen klicken Sie hier. Das Anbringen von Plakaten an den Stellwänden ist gebührenfrei.
Wahlwerbung ist von diesen Regelungen ausgenommen.

Der Antrag muss mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Plakatierungszeitraum bei der Gemeinde eingehen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Entwurf des Plakats (optional)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Für die Erteilung einer Erlaubnis wird eine Gebühr zwischen 10,00 € und 70,00 € erhoben.
  • Bei Wahlwerbung fällt keine Gebühr an.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich