Beantragung auf Genehmigung eines „Gartenwasserzählers“

Besteht bei Ihnen aufgrund einer umfangreichen Gartenbewässerung ein Frischwasserverbrauch, der den jährlichen Pauschalabzug von 5 Kubikmeter (Gemeinde Adelzhausen)/10 Kubikmeter (restliche Gemeinden) übersteigt, so können Sie die darüber hinausgehenden Wassermengen durch den Einbau eines Zwischenzählers ermäßigend geltend machen.

Der Gartenwasserzähler muss geeicht sein und ist wie folgt zu installieren:

  • fachgerecht nach Stand der Technik
  • mit Rückflussverhinderer
  • mit Zählerbügel (Ausnahme nur nach Rücksprache)
  • frostsicher und
  • fest (verplombt an der Verschraubung)

Die ordnungsgemäße Installation wird durch den gemeindlichen Bauhof abgenommen und protokolliert. Erst nach dieser Abnahme kann der Wasserverbrauch bei der Abrechnung berücksichtigt werden. Für die Abnahme vereinbaren Sie bitte mit dem jeweiligen gemeindlichen Bauhof einen Termin.

Was ist zu beachten?

  • Das über den Gartenwasserzähler entnommene Wasser darf nicht für die Füllung von Pools, etc. verwendet werden. Da dieses Wasser wieder über die Kanalisation entsorgt werden muss (Anforderung der Wasserwirtschaft), sind hierfür auch die Kanalgebühren zu entrichten.
  • Die Meldung der Verbrauchsmengen muss unaufgefordert durch den Antragsteller mittels Foto bis spätestens 31.12. eines Jahres (bevorzugt an kasse@vg-dasing.de) erfolgen. Auf dem Foto muss der Zählerstand, die Zählernummer sowie die Plombe ersichtlich sein.
  • Die Genehmigung erlischt mit dem Ablauf der Eichfrist des Gartenwasserzählers. Bitte achten Sie darauf, rechtzeitig einen neuen Antrag zu stellen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Installationsbeleg des durchführenden Installationsbetriebes

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • € 65,00

Login mit BayernID

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Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
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  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

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Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
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  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich