Bürgerantrag / Einwohnerantrag
Über dieses Formular können Sie einen Bürgerantrag stellen, um bürgernahe Anliegen und gemeindliche Angelegenheiten zur Behandlung in das zuständige Organ der Gemeinde einzubringen. Die Vorgaben sind in Art. 18b der Gemeindeordnung (GO) geregelt.
Der Antrag darf keine Angelegenheit zum Gegenstand haben, für die innerhalb eines Jahres vor Antragseinreichung bereits ein Bürgerantrag gestellt worden ist.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Eingescannte Unterschriftenlisten
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Es werden keine Gebühren erhoben
Hinweise zu Unterschriftenlisten:
- Auf den eingescannten Listen müssen der vollständige Name, die Anschrift und die eigenhändige Unterschrift der Teilnehmer ersichtlich sein.
Unterschriftsberechtigt sind alle Gemeindebürger
- mit deutscher Staatsbürgerschaft,
- mit vollendetem 18. Lebensjahr,
- die nicht durch straf- oder zivilgerichtliche Entscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
- die seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde (bzw. dem Landkreis) ortsansässig sind.
Notwendiges Quorum:
- Auf gemeindlicher Ebene muss der Bürgerantrag von mindestens 1 % der Gemeindeeinwohner unterschrieben sein.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich