Sondernutzung von Straßen
Bitte beachten Sie:
In der Regel wird bei der Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen auch eine verkehrsrechtliche Anordnung notwendig.
Diese kann ebenfalls über die Homepage beantragt werden.
Gebühren:
- Die Sondernutzungsgebühren betragen je m² und Woche 0,75 €, mindestens jedoch 15 €.
- Die Erlaubnis in Verbindung mit der verkehrsrechtlichen Anordnung wird erst nach Begleichung einer per E-Mail übersandten Kostenrechnung erlassen.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich