Hund anmelden

Mit diesem Onlineformular können Sie Ihren Hund anmelden. Bitte geben Sie an, ob es sich um einen Kampfhund handelt oder ob Gründe für eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung geltend gemacht werden sollen.

 Zweck der Hundehaltung:

- Haushund (Regelfall)

- Wachhund auf Einöden und Weilern (ermäßigt)

- Blindenhund, Ausbildungsnachweis u. Arztbescheinigung (steuerfrei)

- Herdenhund (steuerfrei)

- Jagdhund, Jagdschein u. Prüfungszeugnis erforderlich (ermäßigt)

- Zuchthund (Züchternachweis erforderlich)

- Polizeihund (Prüfungszeugnis erforderlich; steuerfrei)
 

 Folgende Hundesteuer wird erhoben:

Der Betrag der Hundesteuer richtet sich danach, ob der Hund als erster, zweiter oder dritter (oder weiterer) Hund in Ihrem Haushalt angemeldet wird. Für Kampfhunde gelten andere Regelungen.

Jährlich anfallende Hundesteuer:

1. Hund: 50,00 €
2. Hund: 60,00 €
Jeder weitere Hund: 70,00 €
Kampfhund mit Negativzeugnis: 250,00 €

Die Hundesteuer für Kampfhunde mit und ohne Negativzeugnis weicht von den o. g. Beträgen ab. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein Wesenstest sowie ein Negativzeugnis nicht zur Besteuerung nach dem Regel-Steuersatz führen.

Die Regelungen zur jährlich anfallenden Hundesteuer und mögliche Ermäßigungen und Steuerbefreiungen können Sie außerdem der kommunalen Hundesteuersatzung entnehmen.

Zahlung der Hundesteuer:

Sie können im Antrag angeben, dass Sie die Hundesteuer per SEPA-Lastschriftmandat zahlen möchten.

Erteilen Sie das SEPA-Lastschriftmandat bitte separat nach der Anmeldung des Hundes.