Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG) = Schankerlaubnis
Über dieses Formular beantragen Sie die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG).
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Ab € 30,00, abhängig von den notwendigen Prüfungen.
- Die Zahlung kann nach einer ersten Sichtung per Überweisung oder SEPA-Lastschriftmandat erfolgen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Meldeformular Jugendschutzbeauftragter (Das Formular im Schritt 5 Erklärung/Dokumente ausgefüllt hochladen)
Weitere Hinweise:
Weitere Hinweise für den Betrieb eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) finden Sie hier.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich