Hund anmelden
Mit diesem Onlineformular können Sie Ihren Hund anmelden.
Bitte geben Sie an, ob es sich um einen Kampfhund handelt oder ob Gründe für eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung geltend gemacht werden sollen.
Folgende jährlich anfallende Hundesteuer wird erhoben:
Erster und jeder weitere Hund:
- € 55,00 in Eitensheim
- € 35,00 in Böhmfeld
Kampfhund:
- € 1.000,00 in Eitensheim
- € 700,00 in Böhmfeld
Hinweis:
Ein über vier Monate alter Hund, der mindestens drei Monate im Gemeindegebiet gehalten wird, unterliegt der Hundesteuerpflicht.
Weitere Regelungen zur jährlich anfallenden Hundesteuer und mögliche Ermäßigungen und Steuerbefreiungen können Sie der Hundesteuersatzung der Gemeinde Eitensheim bzw. Böhmfeld entnehmen. Einen entsprechenden Nachweis können Sie im Antragsprozess hochladen.
Zahlung der Hundesteuer:
Sie können im Antrag angeben, dass Sie die Hundesteuer per SEPA-Lastschriftmandat zahlen möchten.
Diese Zahlungsmethode wird seitens der Verwaltung empfohlen. Da die Hundesteuer nur einmal jährlich fällig ist, gerät die Überweisung leicht in Vergessenheit. In diesem Fall würden weitere Kosten im Mahnverfahren auf Sie zukommen. Dies lässt sich durch die Erteilung des SEPA-Mandats vermeiden, vorausgesetzt, die Abbuchung am Fälligkeitstag ist möglich (Konto noch vorhanden usw.).
Erteilen Sie das SEPA-Lastschriftmandat bitte separat nach der Anmeldung des Hundes und denken Sie im Falle der Änderung der Bankverbindung bitte an die Erteilung eines neuen SEPA-Mandats.
Sollten Sie bei Wohnsitzwechsel im aktuellen Kalenderjahr bereits eine Hundesteuer an Ihrem bisherigen Wohnort geleistet haben, so können Sie einen entsprechenden Nachweis im Upload-Feld "Sonstiges" hochladen.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich