Hund anmelden

Mit diesem Online-Formular können Sie Ihren Hund anmelden.

Folgende Hundesteuer wird in den VGem-Mitgliedsgemeinden erhoben:

Der Betrag der Hundesteuer richtet sich danach, ob der Hund als erster, zweiter oder dritter (oder weiterer) Hund in Ihrem Haushalt angemeldet wird.

Jährlich anfallende Hundesteuer:

Markt

Helmstadt

Gemeinde

Holzkirchen

Markt

Remlingen

Gemeinde

Uettingen

erster Hund: 30,00 € 30,00 € 30,00 € 30,00 €
zweiter Hund: 30,00 € 30,00 € 30,00 € 50,00 €
dritter (und weitere Hunde): 30,00 € 30,00 € 30,00 € 70,00 €
Kampfhunde: 300,00 € 300,00 € 300,00 € 150,00 €

Die Regelungen zur jährlich anfallenden Hundesteuer und mögliche Ermäßigungen und Steuerbefreiungen können Sie außerdem der kommunalen Hundesteuersatzung entnehmen.

Zahlung der Hundesteuer:

Sie können im Antrag angeben, dass Sie die Hundesteuer per SEPA-Lastschriftmandat zahlen möchten.

Erteilen Sie das SEPA-Lastschriftmandat bitte separat nach der Anmeldung des Hundes.

Haltung von Kampfhunden

Wer einen Kampfhund halten will, bedarf gemäß Art. 37 Abs. 1 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) der Erlaubnis.

Als Kampfhunde gelten in Bayern rechtlich folgende Rassen, die in der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit (KampfhundeV) des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (vom 10.07.1992, zuletzt geändert am 04.09.2002) abschließend aufgeführt sind. Diese Hunde sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden sind gemäß § 1 dieser Verordnung in zwei Klassen eingeteilt.

Hunde der Klasse 1 gelten allein aufgrund der Rassezugehörigkeit immer als Kampfhunde. Deren Haltung ist immer erlaubnispflichtig.

Hunde der Klasse 1 sind:

American Pit-Bull
American Staffordshire
Bandog
Straffordshire Bullterrier
Taos-Inua

Hunde der Klasse 2 gelten als Kampfhunde, deren Haltung erlaubnispflichtig ist, solange aufgrund eines Gutachtens kein Negativzeugnis erteilt wurde.

Hunde der Klasse 2 sind:

Alano
American Bulldog
Bullmastiff
Bullterrier
Cane Corso
Dogo Argentino
Dogue de Bordeaux

Fila Brasileiro
Mastino Espanol
Mastino Napoletano
Mastiff
Perrode Presa Canario
Perrode Presa Mallorquin
Rottweiler

Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Rassen!

 

Erlaubnis:

Für die Haltung der oben aufgelisteten Hunderassen der Klasse 1 ist eine Erlaubnis erforderlich, die nur in Ausnahmefällen erteilt wird.

 

Negativzeugnis:

Für die unter Klasse 2 aufgeführten „Kampfhunde“ ist ein Negativzeugnis erforderlich. Das Negativzeugnis wird nur erteilt, wenn ein Gutachten eines öffentlich bestellten und beeidigten Sachverständigen vorgelegt werden kann, wonach von dem Hund keine Aggressivität gegenüber Menschen und Tieren ausgeht. Sollte der Hund vom Sachverständigen noch als zu jung angesehen werden (meist bis 18 Monate) um beurteilen zu können, ob von dem Hund eine Aggressivität gegenüber Menschen und Tieren ausgeht, so lassen Sie sich dies bescheinigen. Dann kommt vorläufig zumindest die Erteilung eines befristeten Negativzeugnisses in Frage.

 

Folgen unzulässiger Kampfhundehaltung und Kampfhundezüchtung:

Wird ein Kampfhund ohne die erforderliche Genehmigung gehalten, kann ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 10.000 € verhängt werden. Dies gilt auch für Kampfhunde der Klasse 2, für die kein gültiges Negativzeugnis vorliegt. Mit Geldbuße bis 50.000 € kann belegt werden, wer Kampfhunde (Klasse 1) züchtet oder kreuzt.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich