Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen

Das Aufstellen oder das Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen bedarf der Genehmigung der Friedhofsverwaltung.

Über dieses Formular können Nutzungsberechtigte und Steinmetzbetriebe diese Genehmigung beantragen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • bemaßte Grundriss-, Front- und Seitenansicht mit Ornament-/Symbolanordnung (Maßstab 1:10)
  • Angaben zum Material
  • Erklärung zur Herkunft des Materials als Beleg, dass die Herstellung ohne die schlimmsten Formen von Kinderarbeit erfolgte (siehe §37 der Bestattungssatzung)


Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Erlaubnis der Umgestaltung: 35,00 €

Weitere Hinweise:

  • Grabmale und die sonstigen Grabeinrichtungen sind in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand zu erhalten. Für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Verpflichtung entstehen, übernimmt der/die Grabnutzungsberechtigte die Verantwortung.
  • Es findet eine jährliche Prüfung der Standsicherheit statt. Sollte es hierbei zu Beanstandungen kommen erhält der Grabnutzungsberechtigte eine Aufforderung der Friedhofsverwaltung, den Mangel binnen einer Frist von 4 Wochen durch einen Fachbetrieb beseitigen zu lassen.
  • Grabnutzungsberechtigte sind verpflichtet, nach Ablauf des Grabnutzungsrechts Grabmal, alle von Nutzungsberechtigten geschaffene Grabeinfassungen, Fundamente und Zubehör sowie die Grabbepflanzung bodenbündig gemäß der Friedhofsnutzungssatzung auf eigene Kosten zu entfernen und zu entsorgen.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich