Ausnahmegenehmigung zum Parken (Ausübung ärztlicher Tätigkeit)
Über dieses Formular beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung zum Parken für Fahrzeuge, die für die Ausübung ärztlicher Tätigkeit eingesetzt werden.
Die Ausnahmegenehmigung ermöglicht das Parken:
- ohne Parkscheibe,
- im eingeschränkten Haltverbot
Die Ausnahmegenehmigung kann für ein Fahrzeug oder mehrere Fahrzeuge beantragt werden.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Kopie der Fahrzeugscheine der Fahrzeuge
- Nachweisdokument (z.B. Bestätigung des Ärztlichen Kreisverbands)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die Ausstellung eines Parkausweises zur Ausübung ärztlicher Tätigkeiten erfolgt kostenfrei.
Weitere Hinweise:
- Die Ausnahmegenehmigung darf nur während der Sprechzeiten des Arztes genutzt werden. Der beigefügte Ausweis ist gut lesbar hinter die Windschutzscheibe des Parkplatzes zu legen.
- Gültigkeit: Die Ausnahmegenehmigung zum Parken kann für maximal 6 Monate beantragt werden.
Kontakt für Rückfragen zum Formular:
Straßenverkehrsbehörde
Telefon: 09523 / 9229 - 27
E-Mail: m.weigand@vghofheim.de
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich