Ausnahmegenehmigung zum Parken (Ausübung ärztlicher Tätigkeit)

Über dieses Formular beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung zum Parken für Fahrzeuge, die für die Ausübung ärztlicher Tätigkeit eingesetzt werden.

Die Ausnahmegenehmigung ermöglicht das Parken:

  • ohne Parkscheibe,
  • im eingeschränkten Haltverbot

Die Ausnahmegenehmigung kann für ein Fahrzeug oder mehrere Fahrzeuge beantragt werden.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Kopie der Fahrzeugscheine der Fahrzeuge
  • Nachweisdokument (z.B. Bestätigung des Ärztlichen Kreisverbands)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Die Ausstellung eines Parkausweises zur Ausübung ärztlicher Tätigkeiten erfolgt kostenfrei.

Weitere Hinweise:

  • Die Ausnahmegenehmigung darf nur während der Sprechzeiten des Arztes genutzt werden. Der beigefügte Ausweis ist gut lesbar hinter die Windschutzscheibe des Parkplatzes zu legen.
  • Gültigkeit: Die Ausnahmegenehmigung zum Parken kann für maximal 6 Monate beantragt werden.

Kontakt für Rückfragen zum Formular: 

Straßenverkehrsbehörde
Telefon: 09523 / 9229 - 27
E-Mail: m.weigand@vghofheim.de

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

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Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich